Die Kirchenerhaltungsstiftung des Kirchenkreises Werra-Meißner ...
... unterstützt aktive Gemeinden bei der Erhaltung ihrer Kirchen.
Über die Stiftung
Wen und was fördert diese Stiftung?
Die Stiftung unterstützt engagierte Gemeinden des Kirchenkreises mit Geldmitteln bei der Erhaltung ihrer Kirchengebäude und der notwendigen Ausstattung.
Wie werden die Gemeinden durch die Stiftung unterstützt?
Für ausgewählte Projekte verdoppelt die Stiftung normalerweise alle Spenden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums (i.d.R. 15. Mai bis 30. November eines Jahres) von der Gemeinde eingesammelt werden. Hierzu stehen den Gemeinden viele Wege offen. In der Landeskirche gibt es ein Referat Spendenwesen, das Schulungen durchführt oder auf Anforderung auch für eine abendliche Schulung kommt und über erfolgreiche Wege des "Fundraising" informiert.
Was kann eine Gemeinde tun, um von der Stiftung gefördert zu werden?
Sie kann sich bis zum 1. Mai eines Jahres bei der Stiftung um Aufnahme eines Projektes in die Förderung schriftlich bewerben (Dekanat, zu Händen Herrn Koch, Eschwege). Eine kurze Projektbeschreibung, eine Übersicht über die geschätzten Kosten und die geplante Finanzierung sollen dem Antrag beigefügt werden. Hilfreich sind auch erste Überlegungen oder schon getroffene Vorbereitungen zur Einwerbung von Spenden.
Wie unterscheidet sich die Stiftung des Kirchenkreises von der Stiftung Kirchenerhaltungsfonds der Landeskirche?
Die landeskirchliche Stiftung war Vorbild für die Stiftung des Kirchenkreises. Auch die Kirchenkreisstiftung möchte die Eigeninitiative der Kirchengemeinde wecken, stärken und belohnen. Die Förderkriterien sind ähnlich.
Können sich Kirchengemeinden bei beiden Stiftungen um Förderung bewerben?
Grundsätzlich ja, allerdings nicht im selben Jahr und mit demselben Projekt. Die Kirchenkreisstiftung ergänzt die landeskirchliche Stiftung und stellt zusätzliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Wer entscheidet über eine Förderung durch die Kirchenerhaltungsstiftung?
Der fünfköpfige Stiftungsvorstand trifft sich traditionell im Mai zur Entscheidung über die bis dahin eingegangenen Förderanträge. Dem Vorstand gehören die Dekanin des Kirchenkreises an, der Vorsitzende des Bauausschusses sowie ein von der Kreissynode aus ihrer Mitte gewählter Vertreter. Zwei weitere Mitglieder werden vom Kirchenkreisvorstand berufen.
Wann stehen die Fördermittel dann zur Verfügung?
Die Förderbescheide werden in der Regel im Januar des auf den Antrag folgenden Kalenderjahres übergeben - wenn möglich beim Neujahrsempfang des Kirchenkreises - und können unmittelbar danach abgerufen werden.
Wie kann ich die Stiftung in ihrer Arbeit unterstützen?
Spenden und besonders auch Zustiftungen helfen, den Fonds zu vergrößern und damit die Möglichkeiten zu erweitern. Beides wird vom Gesetzgeber steuerlich stark begünstigt. Während Zustiftungen das Kapital der Stiftung vermehren und in ihrem Bestand nicht angetastet werden dürfen, können Spenden zusätzlich zeitnah zur Verfügung gestellt werden, insbesondere für vom Spender bestimmte Projekte.
Wo kann ich weitere Informationen über die Stiftung und ihre Arbeitweise erhalten?
Detaillierte Auskunft kann der Leiter des Kirchenkreisamtes in Eschwege geben. Sie können selbstverständlich auch jedes der 5 Mitglieder des Vorstandes dazu ansprechen – oder aufmerksam die weiteren Kapitel dieser Seite durchlesen.
Entstehung
Die Kirchenerhaltungsstiftung wurde im Jahr 2008 für den ehemaligen Kirchenkreis Eschwege gegründet. Das Grundkapital in Höhe von 135.000 € wurde durch ein Vermächtnis von Dorothea Rödiger aus Eschwege zur Verfügung gestellt, um die Kirchengebäude in der Region zu erhalten. Sie war Mitglied der Auferstehungskirchengemeinde und hatte bei einem Besuch von Bischof Dr. Christian Zippert in Eschwege von der Sorge gehört, wie die vielen Dorfkirchen dauerhaft vor dem Verfall gerettet werden können. So vermachte sie einen Teil Ihres Nachlasses dem Kirchenkreis Eschwege mit der Bestimmung: Erhaltung der Kirchen im ländlichen Raum.
Der Kirchenkreis wiederum entschloss sich, dieses Kapital nicht für Einzelmaßnahmen auszugeben, sondern es als Grundstock einer Kirchenerhaltungsstiftung zu Gunsten des ganzen Kirchenkreises zu nehmen. Die Stiftung verfolgt seitdem das Prinzip, aus der Gemeinde kommende Spenden zu verdoppeln. Damit werden Anreize zu Eigeninitiative und Selbsthilfe gesetzt.
Durch verschiedene Zustiftungen, u. a. im Rahmen der Erweiterung um das Gebiet des ehemaligen Kirchenkreises Witzenhausen, ist das Kapital inzwischen auf 195.500 € angewachsen.
Arbeitsweise
Bis zum 1. Mai eines jeden Jahres können sich Kirchengemeinden um Stiftungsmittel für Baumaßnahmen an Kirchengebäuden bewerben. Eine kurze Projektbeschreibung, eine Übersicht über die geschätzten Kosten und die angedachte Finanzierung sowie eine Vorstellung der Überlegungen zur Einwerbung von Spenden soll dem Antrag beigefügt werden.
Ähnlich der Vorgehensweise der Stiftung der Landeskirche wählt der Stiftungsvorstand jährlich eines oder mehrere Projekte aus und sichert den betreffenden Kirchengemeinden zu, dass die während eines bestimmten Förderzeitraumes (i.d.R. 15.5. – 30.11.) für das Projekt eingeworbenen Geldspenden - im Rahmen des vorher festgelegten Höchstbetrages - verdoppelt werden.
Der Kirchenkreis fördert die Ziele der Stiftung, indem er ihr - zusätzlich zu den stiftungseigenen Kapitalerträgen - die aus dem Baufonds des Kirchenkreises erwirtschafteten Zinsen jährlich für die Ausschüttung zur Verfügung stellt.
Ziele
Hauptziel der Stiftung ist es, die Kirchengemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Werra-Meißner bei der Erhaltung ihrer Kirchen zu unterstützen. Sie will dazu die Eigeninitiative der Kirchengemeinden wecken, stärken und belohnen, indem sie durch das erfolgreiche Engagement einer Gemeinde eingegangene Spenden verdoppelt.
Gefördert werden Baumaßnahmen der Kirchengemeinden im Kirchenkreis Werra-Meißner zur Pflege und Erhaltung ihrer Kirchengebäude einschließlich ihrer Ausstattungsstücke.
Die Stiftung bemüht sich auch um das Einwerben von Zustiftungen und möchte hierfür einen attraktiven Rahmen schaffen.
Spendenkonto
Evangelische Bank
Kto. Nr. 802 581 / BLZ: 520 604 10
IBAN: DE54 5206 0410 0000 8025 81
BIC: GENODEF1EK1


